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Serie: Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) 

Die meisten Menschen verbringen einen Großteil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Unter Umständen kann die Arbeit belastend sein und selbst krank machen. Für Arbeitgeber sind gesunde Mitarbeiter gleich aus mehreren Gründen wichtig:

  • Arbeitsunfähigkeits-(AU)-Tage kosten Geld, Personalausfall bremst die Auftragserfüllung oder riskiert durch Umschichtung von Aufgaben weitere Ausfälle durch Mehr- und Überlastung
  • Der Fachkräftemangel erschwert bundesweit die Neu- und Nachbesetzung von Arbeitsplätzen, vielerorts und in vielen Branchen herrscht bereits akute Personalnot, wie beispielsweise in Bereichen der Pflege, der Medizin oder sozialen Berufen aber auch in industriellen und handwerklichen Zweigen.
  • Eine alternde Belegschaft kann Gefahr laufen, schwerwiegender und länger zu erkranken. Aber auch jüngere Mitarbeiter sind davor nicht gefeit. Sie lassen sich laut Gesundheitsreport der Barmer/GEK sogar häufiger krankschreiben als Ältere: „Während Erwerbspersonen im Alter zwischen 15 und 19 Jahren durchschnittlich mehr als zweimal pro Jahr krankgeschrieben werden, liegen die Fallhäufigkeiten in mittleren Altersgruppen nur noch etwa halb so hoch. (Quelle: Barmer Gesundheitsreport 2017)

Krankheitsdauer und Behandlungskosten sind bei jüngeren Mitarbeitern zwar durchschnittlich (noch) niedriger, doch tauchen heutzutage auch schon bei Kindern, Jugendlichen und  jungen Berufstätigen vermehrt „Alterskrankheiten“ wie Adipositas oder Bluthochdruck auf.

Gesetze für‘s Gesunde

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreiben Unternehmen verbindliche Regeln für den Gesundheitsschutz vor.

Neben klassischen physikalischen, chemischen und biologischen Gefährdungsarten sind auch solche zu beurteilen, die sich aus der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und deren Zusammenwirken oder unzureichender Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten ergeben könnten.

Und seit Oktober 2013 müssen auch psychische Belastungen als Gesundheitsgefahren berücksichtigt werden (§5 Abs. 3 Nr.6).

Seit 2004 ist die Arbeitgeberseite zu Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) verpflichtet, um Arbeitnehmer in der Regel nach mehr als sechswöchiger Krankheit beim möglichen Wiedereinstieg zu unterstützen und erneuten krankheitsbedingten Ausfall zu vermeiden.

Autorinnen:

Ulrike Amoneit arbeitet seit 2002 am MVZ Timmermann und Partner als Teamleiterin des Fachbereichs Ergänzende Therapien. Sie ist Diplom-Sozialarbeiterin, Systemische Familien- und Institutionsberaterin, zertifizierte „Wir2“-Gruppenleiterin, und sie begleitet und berät Patienten und Arbeitgeber beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).