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Serie über Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) 

Seit dem 1. Januar 2009 kann ein Unternehmen (nach §3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes EStG) pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 500 EUR lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren – mehr dazu auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums .

Auch Krankenkassen fördern (nach §65a Absatz 2 SGB V) sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter für Maßnahmen hinsichtlich gesunder Ernährung, Bewegung, Stress- und Suchtprävention.

Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sind freiwillig – können aber Pflichten wie den Arbeitsschutz sinnvoll verstärken helfen. Einfaches Beispiel: Ein gestresster Mitarbeiter übersieht eher eine Stolperfalle als ein entspannter Kollege.

Trotzdem ist die Hemmschwelle gezielte Maßnahmen zu ergreifen, bei Unternehmen wie bei Mitarbeitern oft noch hoch. Alles, was noch zusätzlich zur täglichen Arbeitslast bewältigt werden soll, was Zeit, Geld oder Nerven zu kosten droht, wirkt wie ein Zuviel – dabei ist Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) mit seinen einzelnen Bausteinen auch als Strategie gegen die Herausforderungen der verdichteten, personell unterbesetzen Arbeitswelt gedacht. Ein Blick auf das Thema und seine Möglichkeiten kann also durchaus lohnen.

 

Autorin:

Ulrike Amoneit arbeitet seit 2002 am MVZ Timmermann und Partner als Teamleiterin des Fachbereichs Ergänzende Therapien. Sie ist Diplom-Sozialarbeiterin, Systemische Familien- und Institutionsberaterin, zertifizierte „Wir2“-Gruppenleiterin, und sie begleitet und berät Patienten und Arbeitgeber beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).