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Stellten sich den Fragen: Moderator Jochen Timmermann mit den Referenten Lars Moje, Dr. Regina Münster und Fred Hellmann (von links). Foto: Kuhn 

ERFOLGSMODELL: STUFENWEISE WIEDEREINGLIEDERUNG IN DEN BERUF NACH LÄNGERER KRANKHEITSPHASE

Cuxhaven. Je länger ein Arbeitnehmer nach schwerer Krankheit, einem Unfall oder einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig ist, desto schwieriger ist der Wiedereinstieg in den Beruf. Die „Stufenweise Wiedereingliederung“ (auch Hamburger Modell genannt) ist eine Maßnahme, die helfen soll, den arbeitsunfähigen Arbeitnehmer schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Medizinische Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer ausreichend belastbar ist und seine volle Arbeitsfähigkeit am Altenarbeitsplatz nach der Wiedereingliederung erreicht werden kann.

VOM ANTRAG BIS ZUR PLANUNG

In dem öffentlichen Fachvortrag informierten zunächst Dr. Regina Münster, Leiterin der des Versorgungsmanagements bei der DAK, und Lars Moje, DAK – Gesundheitsberater, über die sozialrechtlichen Aspekte der Krankenkasse.

Die Anregung zu einer Stufenweise Wiedereingliederung kann unter anderem durch den Patienten, den Arzt, die Reha – Einrichtung oder auch den Anbieter erfolgen“, erklärte Referent Lars Moje, „Wird dem Arbeitnehmer die Stufenweise Wiedereingliederung vorgeschlagen, steht ihm die Entscheidung, das Angebot anzunehmen, frei.“

Negative Folgen, wie Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder die Einstellung von Zahlungen des Kranken- oder Übergangsgeldes, haben eine Ablehnung nicht.

Stimmen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Krankenkasse der stufenweisen Wiedereingliederung schriftlich zu, wird in Abstimmung mit allen Beteiligten ein individuell auf den Arbeitnehmer und seinen Gesundheitszustand angepasster Plan erstellt. „Es werden die Stufen festgelegt, in denen die Arbeitsbelastung und Arbeitszeit erhöht werden bis zur Wiederherstellung der vollständigen Arbeitsfähigkeit“, so Lars Moje.

Während der Wiedereingliederungsmaßnahme ist der Arbeitnehmer weiterhin krankgeschrieben und erhält Krankengeld von der Krankenkasse beziehungsweise Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger.

„Wird die stufenweise Integration ins Erwerbsleben sieben Tage unterbrochen, gilt sie als gescheitert“, erklärte der Gesundheitsberater. “Der Arbeitnehmer ist dann weiterhin Arbeitsunfähig.”

Referent Fred Hellmann sprach über die Aspekte des betrieblichen Eingliederungsmanagements aus Arbeitgebersicht.

„Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein Spannungsfeld, das nicht einfach ist für die Beteiligten“, leitete der Personalleiter von „Lohmann Animal Health“  seinen Vortrag ein und stellte den Paragraph 84 des Sozialgesetzbuches IX vor, der vielen Arbeitnehmern und Arbeitgebern unbekannt ist.

Der Paragraf ist die rechtliche Grundlage, dass die Arbeitgeber zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet sind, wenn ein Beschäftigter im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. „Wir können  nicht alle Fälle sachgerecht lösen“, sagte Fred Hellmann und appellierte, frühzeitig Gespräche zu führen.

DIALOG ERWÜNSCHT

Die Referenten bezeichneten die stufenweise Wiedereingliederung als ein Erfolgsmodell.  „Es ist eine positive Maßnahme. Nach der Durchführung gehen über 90 Prozent in die Arbeitsfähigkeit“, berichtete Lars Moje.
„Es ist ein Erfolgsmodell von dem alle profitieren – Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Krankenkassen.  Aber es ist auch viel Misstrauen vorhanden. Uns wird oft vorgeworfen nur sparen zu wollen“, fügte Dr. Regina Münster hinzu.

Dass noch nicht alles wie geplant abläuft, zeigte sich auch in der regen Diskussion im Anschluss an die Fachvorträge. Durch viele persönliche Erfahrungen der Anwesenden, wurde deutlich, dass besonders zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite Aufklärungsbedarf besteht. (aku)